Die Erstunterweisung ist für viele neue Mitarbeiter:innen ein wichtiger Termin, um allgemeine Informationen über den Alltag im Unternehmen, aber auch spezifische Hinweise zur Arbeitssicherheit zu erhalten. Doch was gehört alles zur Erstunterweisung, warum ist sie für Unternehmen so wichtig und welche Rolle spielt der Gesetzgeber dabei?
Hierzu haben wir die wichtigsten Informationen für dich gebündelt.
Unter der Ersteinweisung versteht man das Vermitteln von Verhaltensanweisungen für Mitarbeiter:innen, bevor sie ihre Tätigkeit in einem neuen Unternehmen aufnehmen. Die Erstunterweisung klärt über die Risiken am Arbeitsplatz auf, sorgt für ein höheres Gesundheitsbewusstsein und soll die Sicherheit der Mitarbeiter:innen garantieren. Außerdem werden Mitarbeiter:innen darüber informiert, wie sie sich in einem Gefahrenfall zu verhalten haben und welche betrieblichen Vorgaben in welchem Notfall greifen.
Die Erstanweisung darf – und sollte – regelmäßig angepasst und auf den neuesten Stand gebracht werden. Gerade Unternehmen mit einer hohen Mitarbeiterfluktuation sollten immer aktuelle Unterlagen zur Erstunterweisung vorliegen haben und ihre Mitarbeiter:innen präzise briefen.
Das sind die Themen für eine Erstunterweisung:
Sowohl für die unterweisende als auch für die unterwiesene Person sind das ganz schön viele Inhalte. Deswegen haben wir von Studytube einen Leitfaden für dich zusammengestellt, wie eine geordnete Erstunterweisung ablaufen kann:
Mache dir zur Sicherstellung der Qualität zu jedem angesprochenen Punkt eine Notiz, schreib die Uhrzeit auf und halte den Namen der verantwortlichen Person fest.
Tatsächlich ist die Erstunterweisung keine freiwillige Sache, sondern gesetzlich verpflichtend. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Paragraph 12 ist festgehalten, dass die Erstunterweisung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter:innen oder bei der Aufnahme einer neuartigen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Dazu gehört auch, dass die Erstunterweisung dokumentiert wird. Folgende Aspekte müssen in der Dokumentation aufgeführt werden:
Die Ersteinweisung wird zwar vom Gesetzgeber vorgeschrieben, aber sie bringt auch für Unternehmen einige Vorteile. Durch die Erstunterweisung sollen Unfälle vermieden, Ausfälle verhindert und natürlich auch Kosten gespart werden. Ausfälle von Mitarbeitenden erschweren nämlich die internen Prozesse und schmälern die Produktivität. Gerade neue Mitarbeiter:innen kennen noch nicht alle Stolperfallen, Abläufe oder technischen Raffinessen im Betrieb und laufen daher schneller Gefahr, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Besonders intensive Betreuung brauchen Praktikanten und Azubis, die nicht nur die unternehmensspezifischen Abläufe nicht kennen, sondern meist auch im auszuübenden Beruf neu und daher unerfahren sind.
Eine Erstunterweisung fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers. Je nach Unternehmensgröße und fachlicher Spezifizierung des Arbeitgebers ist es jedoch sinnvoll, diese Aufgabe an geschultes Personal zu übergeben. Denn nicht immer kennt der Arbeitgeber selbst alle arbeitsspezifischen Anforderungen und Risiken. In großen Unternehmen sollte daher pro Team eine für den Arbeitsschutz verantwortliche Person eingesetzt werden.
Einfacher gestaltet sich eine digitale Durchführung von Erstunterweisungen. Bisher führen die meisten Unternehmen Erstunterweisungen als Präsenzunterricht durch und machen nur bei Mitarbeitenden im Home-Office eine Ausnahme. Dabei hat es einige Vorteile, Erstunterweisungen digital durchzuführen. Die aufwändige Vorbereitung wird nur einmal benötigt, danach ist das Material jederzeit abrufbar und muss nur aktualisiert, nicht aber neu aufgesetzt werden. Mitarbeiter:innen können die Schulung flexibel wahrnehmen und jederzeit auf die Plattform mit den Inhalten zugreifen, wenn sie etwas wissen wollen. Ganz wichtig ist der Kostenfaktor: bei einer digitalen Erstunterweisung fällt das Referentenhonorar weg bzw. die verantwortliche Person kann sich anderen Aufgaben widmen. Die Unterweisungstermine können übrigens direkt in der Software kontrolliert werden und so wird auch nie wieder eine Unterweisungsfrist verpasst. Unternehmen sparen so also Zeit und Geld, während sie ihre Mitarbeiter:innen trotzdem angemessen auf ihre Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz vorbereiten.
Zudem bietet eine Software wie die Studytube Lernplattform spannende Gestaltungsmöglichkeiten, um die Inhalte ansprechend und einprägsam zu vermitteln. Eine Verständniskontrolle per Test stellt sicher, dass die Inhalte auch wirklich aufmerksam aufgenommen wurden.
Natürlich kann nicht jede Erstunterweisung vollständig digital erfolgen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen beispielsweise muss ein praktischer Teil vor Ort enthalten sein. Dennoch lässt sich auch der mit digitalen Inhalten kombinieren. So werden die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen weiter entlastet.
Die Erstunterweisung zeigt Mitarbeitenden, wie sie sich am Arbeitsplatz zu verhalten haben, damit ihre Sicherheit garantiert ist. Auch Verhaltensweisen für Extremsituationen, Meldepflichten und arbeitsplatzspezifische Anweisungen gehören zu einer Erstunterweisung. Gemäß Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist eine Erstunterweisung verpflichtend - ebenso wie das Aufsetzen von Betriebsanweisungen. Hat der neue Mitarbeitende die Erstunterweisung durchlaufen, bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass er alles verstanden hat. Alternativ kann eine solche Erstunterweisung auch digital durchgeführt und das erworbene Wissen im Anschluss in einem Test abgefragt werden. Damit spart das Unternehmen Zeit und Ressourcen.